
Der Begriff Verständigung I bezeichnet einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU-Kommission und der deutschen Bundesregierung. Er hat die Beendigung von Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und/oder staatlichen Refinanzierungsgarantien für die deutschen kommunalen Sparkassen und Landesbanken zum Inhalt. Die Anstaltslast/ Gewährträgerhaft...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verständigung_I
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